Die tschechische Provinz des Ordens der Brüder von dem Hause der Jungfrau Maria von Jerusalem
In dem Zeitraum der 1. Republik führte der Orden auf dem Gebiete der Tschechoslowakischen Republik eine umfangreiche humanitäre gesundheitliche und soziale Tätigkeit durch (5 Krankenhäuser, das Kurbad Karslbrünn, 2 Altersheime, 7 Schulen, 3 Kindergärten). In dem geistlichen Bereiche kümmerte sich der Orden um 11 Pfarrgebiete und 18 Kirchen. (siehe eine vereinfachte Übersicht aus dem Jahre 1929). Die Präsidenten T. G. Masaryk (16. 6. 1929) und Dr. Edward Benes (24. und 25. 8. 1937) statteten in dieser Zeit auf der Burg Busau freundliche Besuche ab. Der Hochmeister Robert Schälzky (Salsky) war während der 1. Republik zum Abgeordneten des Tschechoslowakischen Parlamentes für die Christlich-soziale Partei und er trug zur Formierung der sozialen Gesetze bei. In der Zeit der Sudetenkrise war er zum politischen Gegner von Henlein. Der Orden stellte dem Staat in den dreißiger Jahren eine zinslose Anleihe in der Höhe von 15 Millionen Kronen für den Bau der Verteidigungsfestungen um Troppau zur Verfügung (
Erklärung), die er nicht zurück haben wollte. Genauso stellte er
kostenlos der Tschechoslowakischen Armee die Ordensforsthäuser im Grenzgebiet und das Schloss in Hrabyne zur Verfügung.
Am 22. 10. 1938 wurde der Orden per Erlass des Hitlerdeutschlands aufgelöst. Die Liquidation des Ordens wurde mit Erlass des Kommissars für die Tätigkeitsaufgabe des Ordens in Reichenberg am 27. 2. 1938 bestätigt. (Seite 1 Original, Seite 1 Übersetzung, Seite 2 Original, Seite 2 Übersetzung) . Das Ordensvermögen wurde von den Deutschen konfisziert und an verschiedene deutsche Subjekte weitergegeben. Eine ganze Reihe von den Ordensmitgliedern wurde von den Deutschen verfolgt. Der Hochmeister Schälzky wurde während des gesamten Krieges auf einem entlegenen Orte auf dem Gebiete von Freudenthal (Forsthaus Podlesi) interniert. Die meisten Priester und Schwestern wurden von der Gestapo verhört und in den Konzentrationslagern und auf Mirov gefangen gehalten. P. Heribert Kluger aus Freudenthal war am 18. 1. 1945 im KZ in Dachau gestorben. P. Walter Horny aus Troppau war 3 Jahre lang im KZ in Dachau gefangen gehalten, die Ordensschwester Irmgard starb in der Gaskammer in Osvetim. P. Stanislav Dostal wirkte als Partisan in Jugoslawien und später ging er in die Französischen Legionen über, 12 Ordensmitglieder beteiligten sich im Jahre 1944 am Bombenattentat auf Hitler, nach dem Misslingen wurden sie hingerichtet………usw.
Nach dem Kriegsende beantragte der Orden bei dem Tschechoslowakischen Staate die Rückgabe des Vermögens. (
der Antrag des Hochmeisters vom dem 22. 7. 1945 -
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Seite 3). Aufgrund des Urteiles des Volksbezirksgerichtes in Freudenthal, Hl-Nr. 91/45 von dem 12. 12. 1945, bestätigt von dem Landesnationalausschuss in Ostrau Hl.-Nr. 2387/5-IX wurde zum Besitzer der Orden erklärt und gleichzeitig wurde mit der Zustimmung des Orden in die Grundstücksbücher gemäß dem § 15 Absatz a. des Dekretes des Republikpräsidenten von dem 19. 5. 1945, Nr. 5 Sammlung der Gesetze und der Verordnungen die Nationalverwaltung vermerkt. Für den Orden wurde P. Anton Vyslouzil bestellt. Zum Provinzial wurde der Ing. P. Stanislav Dostal bestellt. (Beide wurden später von der Staatspolizei ermördert).
Am Anfang des Jahres 1946 überwog jedoch die Ansicht (
unter anderem auf den direkten Drang des damaligen Landwirtschaftsministers Duris), dass man den Orden für eine verräterische Organisation halten muss und deswegen ist es auch notwendig, seinen Besitz zu konfiszieren. Zum Hauptargument für diese Haltung dem Orden gegenüber war eine subjektive verkrümmte Auswertung der gesamten geschichtlichen Aufgabe des Ordens, nicht aber die Auswertung seiner konkreten Tätigkeit während der 1. Republik und der Okkupation. Aufgrund des oben Genannten stellte der Mährisch-schlesische Landesnationalausschuss –
die Expositur in Mährisch Ostrau am 9. 3. 1946 den Erlass aus, durch den der Orden für die Organisation erklärt wurde, die unter die Festlegung des § 3 Absatz 1, Buchstaben b, des Dekretes des Republikpräsidenten Nr. 12/45 Smml. einfällt. Aufgrund des erwähnten Erlasses des Mährisch-schlesischen Landesnationalausschusses wurden dann die Konfiskationserklärungen von
dem Bezirksnationalausschuss in Troppau am 22. 3. 1945 und
von der Bezirksverwaltungskommission in Freudenthal am 1. 4. 1946 ausgestellt..
Die Entscheidung des Landesnationalausschusses wurde dem Orden nie zugestellt und sie wies auch einige andere grobe formale Fehler auf, d. h. die Entscheidung ist nie rechtskräftig geworden und gleichzeitig konnten auch nicht die Erklärungen, die in Freudenthal und Troppau ausgestellt wurden, rechtskräftig werden. Schließlich wurde das Kirchenvermögen von den Konfiskationen ausgeschlossen (die Petition
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Seite 5) und das gemäß aller Dekrete des Republikpräsidenten Nr. 5, 12, 28 und 108/45, durch den Auslegungsstandpunkt des Schulwesen- und Bildungsministeriums von dem 8. 1. 1946, verabschiedet von dem Regierungsbeschluss von dem 23. und 26. 4. (
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Seite 1), 14. 5. und 10. 12. 1946.
Es hatte aber immer noch die Beschwerde gegolten, die aus dem Anlass des Hochmeisters am 25. 10. 1946 zum Höchsten Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Das entschied erst in zwei Jahren und zwar am 2. 2. 1948, d. h. genau vor dem Regierungssturz von Februar.
Das Gericht entsprach dem Orden und es hatte die Ordensvermögenskonfiskation seitens des Landwirtschaftsministeriums aufgehobe. Das Urteil wurde noch am 17. 12. 1948 Hl-Nr. 690/46 bestätigt, das heißt erneut, schon nach dem Regierungssturz von Februar.
Dieses Urteil des Höchsten Verwaltungsgerichtes bestätigte auch das Bezirksgericht in Prag im Jahre 1994 Hl-Nr. 22 C 17/94 (Seite 1, Seite 2) und das Stadtgericht in Prag am 12. 1. 1998 Hl-Nr. 20 Co 467/97. Gegen dieses rechtskräftige Urteil brachte das Finanzministerium eine Berufung zum Höchsten Gericht in Brünn, das das Urteil aus formellen Gründen am 20. 12. 2000, Hl-Nr. Cdo 2131/98-154 aufgehoben hatte und das die Sache zur neuen Untersuchung dem Stadtgerichte in Prag zurückgab, das in dieser Sache noch nicht entschied.
Mit diesen oben genannten Tatsachen, die das Eigentümerrecht des Deutschen Ordens bezeugen, stimmt auch das fachliche Urteil der Anstalt des Staates und Rechtes von dem 6. 8. 1993 überein, das Urteil-Gutachten wurde von den Herren Prof. JUDr. PhDr. Dr. h.c. Viktor Knapp und JUDr. Petr Zdercik ausgearbeitet, der Standpunkt des Vizepremiers der Regierung und des Landwirtschaftsministers der Tschechischen Republik, des Ing. Josef Lux von dem 16. 11. 1993 Hl-Nr. 6767/93 – 100. (
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Die Stellungnahme der Vorstände des Bezirksamtes in Troppau von dem 11. 5. 1993 und
des Bezirksamtes in Freudenthal von dem 11. 5. 1993. Ein Teil des Vermögens sollte dem Orden aufgrund des Regierungsbeschlusses von dem 9. 4. 1997 Nr. 211 (
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Registrierung MK der Tschechischen Republik). Zur Vollstreckung dieses Beschlusses kam es leider nie.
In Gegenwart brachte der Orden 19 Bestimmungs- und Rückgabeklagen auf sein Vermögen bei Bezirksgerichten so ein, wie das das Urteil des Höchsten Gerichtshofes in Brünn von dem 20. 12. 2000 Hl-Nr. Cdo 2131/98-154 in seiner Begründung empfiehlt.